Frau im ernsten Gespräch

Fehler im Berufsleben macht jeder. Ein Patzer in der Präsentation oder eine falsch adressierte Mail können mit einem gekonnten Krisenmanagement wieder ausgebügelt werden. Doch wird durch einen Fehler ein Sach- oder Personenschaden verursacht, helfen die besten Strategien nur wenig. Hier ist eine gute Absicherung gefragt.

Auch wer sorgfältig arbeitet, kann bei der Arbeit Schäden verursachen. Schon kleine Unaufmerksamkeit oder ein kurzer Moment der Ablenkung können zu teuren Schadensersatzansprüchen führen. Grundsätzlich gilt auch im Arbeitsverhältnis: Jeder muss für selbst verursachte Schäden haften.

Doch der entstandene Schaden steht häufig in keinem Verhältnis zum ausgezahlten Lohn. Müsste ein Arbeitnehmer im vollen Umfang für seine Fehler hafte, könnte ihn dies schnell in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Außerdem bestimmen Arbeitnehmer in der Regel nicht selbst, über ihre Tätigkeiten, die Organisation der Firma und verwendete Arbeitsmittel. Deshalb wird die Haftung des Arbeitsnehmers gegenüber dem Arbeitgeber eingeschränkt. Je nach Art und Umstand des Verschuldens muss der Arbeitnehmer die finanziellen Folgen nicht alleine tragen.

junge Frau am Arbeitsplatz

Wofür muss gehaftet werden?

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit.

  • Leichte Fahrlässigkeit: Hierbei handelt es sich um Fehler, die im Grund jedem Mal passieren können, z.B. das Umkippen einer Kaffeetasse. Solche Missgeschicke sind entschuldbar. Sie haften gar nicht.
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Sie liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, ihn aber kein besonders schwerer Vorwurf trifft. Dies ist etwa der Fall, wenn man mit dem Dienstwagen einen anders Auto touchiert hat, weil man sich beim Einparken verschätzt hat. Sie haften hier anteilig.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Diese Form liegt vor, wenn sich ein Arbeitnehmer so verhält, das er damit einen Schaden riskiert. Beispielsweise handelt jemand grob fahrlässig, wenn er ohne Staplerschein einen Gabelstapler fährt und dabei ein Regal in der Lagerhalle rammt. Für solche Schäden, müssen Sie voll haften.
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Jeder Arbeitnehmer sollte sich mit einer Haftpflichtversicherung absichern, die für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung entstehen. Diese sogenannte Berufshaftplicht ist oftmals Bestandteil der privaten Haftpflicht. Für einige Berufsgruppen gibt es jedoch spezielle Versicherungen. So haben etwa Lehrer und Erzieher eine sehr hohe Verantwortung für ihre Schützlinge. Eine Diensthaftplichtversicherung deckt die besonderen Risiken dieser Berufsgruppe ab.

Grade wer im Beruf immer Vollgas gibt, möchte die Früchte seiner Arbeit ernten – und nicht teure Schadensersatzansprüche begleichen. Daher sollte jeder Arbeitnehmer vorsorgen und eine entsprechende Versicherung abschließen.

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