Mann sitzt im Flugzeug und guckt auf den Gang

Wenn die Anreise mit dem Flugzeug erfolgt, ist ein Termin in der Regel wichtig und dringend. Umso ärgerlicher, wenn dieser dann wegen eines verspäteten Fluges nicht stattfinden kann. Häufig entstehen auf diese Weise echte wirtschaftliche Schäden. Umso wichtiger ist es, in einer solchen Situation die richtigen Schritte zu unternehmen, um hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf der sicheren Seite zu sein.

Welche Rechte haben Fluggäste bei Verspätungen?

Die zentralen Vorschriften zu Schadenersatzleistungen bei der Verspätung eines Fluges finden sich in der EU Fluggastrechteverordnung. Nach diesen Regelungen erhalten Fluggäste einen pauschalen Schadenersatz. Dieser ist gestaffelt nach der Strecke des Flugs. Ein Nachweis darüber, warum der verpasste Termin zu einem wirtschaftlichen Verlust geführt hat, sind deshalb nicht notwendig. Andererseits sind die Beträge auf die in der Verordnung genannten Höhe beschränkt. Selbst wenn die Verluste tatsächlich größer sind, kann nur der jeweilige Pauschalbetrag geltend gemacht werden. Die Verspätung des Fluges muss hierzu mindestens drei Stunden betragen. Folgende Beträge sind dabei für folgende Flugstrecken vorgesehen:

– Für Strecken bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
– Für Strecken von 1.500 Kilometer bis 3.500 Kilometer innerhalb der EU: 400 Euro
– Für Strecken von mehr als 1.500 Kilometer allgemein: 400 Euro
– Für Strecken von mehr als 3.500 Kilometer allgemein: 600 Euro

Der Betrag wird dabei für jeden Fluggast einzeln ausgezahlt. Bei einem Flug mit mehreren Geschäftspartnern oder als Familie gibt es Schadensersatz für jeden einzelnen Reisenden, sofern es sich nicht um kostenlos mitreisende Kleinkinder handelt. Sofern ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte lohnt es sich daher immer, einen möglichen Entschädigungsanspruch über Flightright prüfen zu lassen. Dabei besteht kein Kostenrisiko, da lediglich im Erfolgsfall eine Provision zwischen 20 und 30 Prozent der Entschädigungssumme anfällt. Eine vorläufige Prüfung der Ansprüche ist darüber hinaus in nur wenigen Minuten online möglich.

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Weitere Rechte

Sofern sich die Verspätung eines Fluges länger hinzieht oder ein Flug vollständig ausfällt, kann eine Übernachtung bis zum Abflug notwendig werden. Hierfür hat die die verantwortliche Fluggesellschaft aufzukommen. Dies galt auch für den Transfer zum Hotel, sowie im Hinblick auf die Verpflegung bis zum verspäteten Antritt des Fluges. Der Anspruch auf Verpflegung besteht im Übrigen bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden. Außerdem muss die Fluggesellschaft ihnen die Möglichkeit zu zwei Telefonaten zu führen bzw. E-Mails oder Fax-Nachrichten zu senden.

Belege aufbewahren

Die Entschädigung wird nicht unmittelbar am Flughafen ausgezahlt. Von daher ist es wichtig, Belege für Bewirtungen, Übernachtungen etc. aufzubewahren. Weiterhin sollte man sich die Verspätung einschließlich Grund und Länge schriftlich bestätigen lassen. Außerdem kann es sich als hilfreich erweisen, Kontaktdaten mit anderen betroffenen Reisenden auszutauschen, da diese später als Zeugen die Verspätung des Fluges und den Umgang der Fluggesellschaft mit der Situation schildern bzw. bestätigen können.

Keine Entschädigung bei höherer Gewalt

Sofern der Flug sich aus Gründen verspätet, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, kommt es zu keiner Entschädigung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Wetter keine Flugbewegungen zulässt oder ein Triebwerk aufgrund der Kollision mit einem Vogelschwarm ausfällt. In diesen und ähnlichen Fällen trifft die Fluggesellschaft keine Schuld an der Verspätung und es kommt folglich auch zu keinen Schadenersatzansprüchen.

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