moderne Wohnung mit offenen Kamin

Mobilität ist das Schlagwort der heutigen Arbeitswelt. Nicht selten übersiedeln Österreicher aus beruflichen Gründen. Dabei stecken sie viel Geld in den Umzug. Eine finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber wäre bei der berufsbedingten Übersiedlung wünschenswert. Eine Pflicht besteht allerdings nicht.

Wer eine Übersiedlung für den Job in Erwägung zieht, muss sich nicht nur überlegen, ob sich der Aufwand für die neue Stelle lohnt, sondern auch, wie er den Umzug und den Einstieg in den neuen Job meistert.

Schließlich möchte man sich an der neuen Wirkungsstätte von seiner besten Seite zeigen und sich voll auf den neuen Beruf konzentrieren. Deshalb ist es ratsam, beim neuen Arbeitgeber nach Unterstützung zu fragen. Einige Firmen bieten diese bei der berufsbedingten Übersiedlung an.

Wohnungssuche

Ein Jobwechsel, der mit der Übersiedlung in eine andere Stadt einhergeht, ist für Arbeitnehmer mit großem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Vor allem, wenn der bisherige Wohnort mehrere Stunden Fahrtzeit vom neuen Zuhause entfernt liegt.

Großzügige Arbeitgeber bezahlen ihren neuen Arbeitskräften oft ein Gästezimmer, damit sie entspannt vor Ort auf Wohnungssuche gehen können. So sparen die Mitarbeiter wertvolle Zeit, die sie nutzen können, um sich schneller einzuarbeiten – eine Win-Win-Situation.

Übersiedlung für den Job: Wer zahlt die Umzugskosten?

Ganz gleich, ob die Übersiedlung rein aus beruflichen Gründen erfolgt oder nicht: Grundsätzlich besteht für Unternehmen keine Pflicht, die Umzugskosten der Angestellten mitzutragen. Das ist reine Verhandlungssache. Viele Firmen bieten jedoch Unterstützungsleistungen an, um ihren Mitarbeitern den Einstieg zu erleichtern:

  • Häufig bezuschussen große Konzerne neue Mitarbeiter, wenn ein Rahmenvertrag mit Umzugsfirmen besteht. Arbeitnehmer können dann die Spedition – je nach Vereinbarung – vergünstigt oder gratis nutzen. So entfällt für sie die Suche nach einem Umzugsunternehmen und sie sparen Kosten ein.

  • Einige Unternehmen genehmigen ihren Mitarbeitern einen bezahlten Sonderurlaub für die Übersiedlung.

  • Wieder andere bieten allgemeine finanzielle Zuschüsse an, die nicht an bestimmte Teilaspekte des Umzugs gekoppelt sind.
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Steuerfreie Umzugskostenvergütung bei Versetzung

Wird ein Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen an einen anderen Ort versetzt, kann ihm der Arbeitgeber nach § 49 Abs. 3 Z 4 ASVG steuerfreie Vergütungen für die Übersiedlungskosten gewähren. Dies ist auch im Fall der Arbeitskräfteüberlassung möglich oder dann, wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer dienstlichen Verpflichtung eine Dienstwohnung beziehen muss.

Eine Umzugskostenvergütung beträgt maximal ein Fünfzehntel des Bruttojahresarbeitslohns und ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Zu den möglichen Vergütungen zählen:

  • tatsächliche Frachtkosten
  • tatsächliche Reisekosten
  • sonstige Kosten, die mit der Übersiedlung verbunden sind
  • Ersatz des Mietzinses, wenn der Mitarbeiter aufgrund der Kündigungsfrist für die alte Wohnung noch Miete zahlen muss.

Eine Umzugskostenvergütung ist jedoch nicht möglich, wenn der Mitarbeiter sein Dienstverhältnis beim Arbeitgeber neu antritt. Konzernversetzungen sind hierbei ausgenommen.

Fazit

Ob der Arbeitgeber den beruflich bedingten Umzug finanziell unterstützt, ist Verhandlungssache. Aus diesem Grund sollten Bewerber im Gespräch vorsichtig anfragen, ob und welche Art von Unterstützung möglich wäre. Handelt es sich um Fach- und Führungskräfte, zeigen sich viele Unternehmen verhandlungsbereit. Auszubildende und Berufseinsteiger haben es in der Regel schwerer, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Wenn sich ihr Profil nicht von der Masse der Bewerber unterscheidet, leisten Firmen selten einen finanziellen Zuschuss zur Übersiedlung des Mitarbeiters.

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