Tipps für pfiffige Ferialjobber

Sein eigenes Geld verdienen. Tausende Jugendliche jobben jährlich in den Sommerferien um sich was dazuverdienen.

Damit alles glatt läuft, einfach die folgenden zehn Tipps der Arbeiterkammer beachten.

So gibt es im Nachhinein keine bösen Überraschungen.

1. Schwarz auf Weiß
Am besten im Voraus alle Vereinbarungen schriftlich treffen: Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit und Ort sowie Bezahlung.

2. Arbeitszeiten
Jugendliche unter 18 dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Wochenarbeitszeit kann aber auch anders verteilt werden. Dann darf die tägliche Arbeitszeit maximal 9 Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden.

3. Aufzeichnungen führen
So ist man im Streitfall gewappnet: Regelmäßige Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die genaue Tätigkeit führen und aufbewahren.

4. Über Geld spricht man
Der Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es keinen, muss ortsüblich bezahlt werden. 950 bis 1.200 Euro brutto pro Monat sollte die Arbeit auf jeden Fall bringen. Vorab die Details klären.

5. Sonderzahlung
Ob Ferialarbeiter anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.

Passend dazu:  So wirst du der Bewerber, den sich jeder Arbeitgeber wünscht

6. Urlaubsanspruch
Selbst wenn nur für ein paar Wochen gearbeitet wird, gibt es einen anteiligen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem Monat sind es etwa zwei Tage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, kriegt am Ende Bares in Form Urlaubsersatzleistung.

7. Lohnabrechnung checken
Ein Gehaltzettel ist Pflicht! Ein Check, ob alles abgerechnet wurde, kann nie schade. Bei Unklarheiten ist Nachfragen ein Muss. Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde, den Arbeitgeber sofort per Einschreiben zur Nachzahlung auffordern. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren!

8. Korrekt sozialversichert
Der Arbeitgeber muss Ferialjobber bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Der Ferialarbeiter bekommt eine Kopie. So ist man bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert.

9. Auf nichts verzichten
Achtung vor Kleingedrucktem: Dort sind mitunter Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte zum Beispiel um das Geld für Überstunden umfallen.

10. Lohnsteuerausgleich
Wer pro Jahr weniger als 11.000 Euro verdient, ist nicht Lohnsteuerpflichtig. Wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, können sich Ferialarbeiter diese mit dem Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurückholen.

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