Arbeitsplatz

Als eines der ersten EU-Länder hat Österreich auch den Aspekt der psychischen Gesundheit in sein Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Zum 1.1.2013 traten die Änderungen, die man nachlesen kann, in Kraft.

Deutschland zog im Oktober 2013 nach und erweiterte die Liste der möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Doch wie können Arbeitgeber die Beschäftigten vor einer zunehmenden psychischen Belastung am Arbeitsplatz schützen?

Auch wenn die Depression mittlerweile zum Hauptgrund für ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben geworden ist, kann es nicht der Job allein sein, der unglücklich macht.

Was braucht der Mensch zum Glücklichsein?

Die Frage nach dem persönlichen Glück wird seit Jahrhunderten gestellt. Individuelle Unterschiede sind bei den Antworten an der Tagesordnung, weshalb auch hafawo nie müde geworden ist, ein paar Antworten auf die Frage nach dem Glück zu finden. Doch in jedem Fall spielt der Aspekt der Sicherheit eine zentrale Rolle.

Dabei gibt es gerade in der reichen westlichen Welt nicht nur ein Bedürfnis nach materieller und finanzieller Sicherheit, sondern auch nach der sozialen Sicherheit. Die spielt sich meist außerhalb des beruflichen Rahmens ab.

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Hierzu zählen vor allem feste soziale Bindungen, die langfristig ein Gefühl von Sicherheit vermitteln. Gute Freunde und eine intakte Familie sind dabei für das Gehirn wie eine Lebensschutzversicherung, denn bekanntlich können Partner wechseln, das Risiko einen guten Freund oder Geschwister zu verlieren, ist aber deutlich geringer.

Was verhindert das Glück am Arbeitsplatz?

Einige Verbesserungen für die psychische Gesundheit liegen dabei in der Hand des Arbeitgebers. Schlecht gewartete Arbeitsmittel sind eine von vielen möglichen psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Die Angst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes lässt sich hingegen nicht so leicht abbauen.

Monotonie, Stress sowie das Ausbleiben der sogenannten psychischen Sättigung, also einer sinnvollen Arbeit, sind Faktoren, die im Arbeitsalltag stören können. Experten empfehlen außerdem, dass die übertragenen Aufgaben weder über- noch unterfordern sollten. Sie sollten vielmehr die Persönlichkeit fördern, dem Arbeitnehmer also eine Weiterentwicklung, Lernmöglichkeiten und Handlungsspielräume einräumen.

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